Impfungen können Leben retten
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Impfungen verhindern zahlreiche Infektionskrankheiten, die einen schweren Verlauf nehmen oder sogar zum Tod führen können. Für Säuglinge, Kinder und Jugendliche empfiehlt die ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut Schutzimpfungen nach einem festgelegten Impfschema. Auch Erwachsene sollten sich regelmäßig impfen lassen, um den erworbenen Schutz aufzufrischen. Ab einem bestimmten Alter empfiehlt die STIKO für Senioren zusätzliche Impfungen.
Impfungen, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen:
Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einem Piks wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen drei Mal im Abstand von vier Wochen. Geimpft wird gegen:
- Diphterie
- Pertussis (Keuchhusten)
- Tetanus (Wundstarrkrampf)
- Poliomyelitis (Kinderlähmung)
- Haemophilus influenzae Typ b
- Hepatitis B (Gelbsucht)
Jetzt ist die vierte Impfung gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei Krankheiten:
- Masern
- Mumps
- Röteln
zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln
Ab Beginn des 5. Lebensjahres
Auffrischimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie
Auffrischimpfung gegen Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung);
Grundimmunisierung für Jugendliche, die noch nicht gegen Hepatitis B geimpft wurden, mit einem Impfstoff gegen Hepatitis B
Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie
Ab einem Alter von 60 Jahren
Jährlich gegen Influenza (Grippe);
Alle sechs Jahre gegen Pneumokokken
Für diese Impfungen im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird keine Praxisgebühr fällig.
Neben den oben angegebenen Standardimpfungen können spezielle Impfungen bei gefährdeten Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung bei Personen in medizinischen Berufen und bei besonders Hepatitis-Gefährdeten – zum Beispiel Dialysepatienten – sein.
Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Infektionskrankheiten impfen zu lassen, zum Beispiel gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, die von Zecken übertragen wird) oder gegen Varizellen (Windpocken). Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis) muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.
Je nach Reiseziel gelten Impfvorschriften für die Einreise oder das Risiko einer Infektion ist so hoch, dass Reisenden dringend empfohlen wird, sich rechtzeitig impfen zu lassen.
Zudem kann je nach Reiseziel eine medikamentöse Malaria-Prophylaxe notwendig sein. Eine Impfung gegen Malaria gibt es nicht.
Versicherte sollten sich etwa sechs Wochen vor Reiseantritt von ihrem Arzt über eventuell sinnvolle Impfungen beraten lassen. Informationen über die aktuelle Weltseuchenlage und die damit verbundenen empfohlenen Impfungen für ein bestimmtes Reiseland haben beispielsweise die Tropeninstitute. Aber auch die entsprechenden Konsulate, diplomatischen Vertretungen und das Auswärtige Amt geben Auskunft über erforderliche oder empfohlene Impfungen bei Auslandsreisen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland dürfen die Kosten für Reiseimpfungen nicht übernehmen.